Nutzungsbedingungen für die RHEIN TAXI 212121-App

Bitte lesen Sie die nachstehenden Nutzungsbedingungen aufmerksam durch. Mit der Nutzung der auf Ihrem Smartphone installierten RHEIN TAXI 212121-App erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen verbindlich einverstanden und erkennen diese als Vertrag – nachfolgend auch „App-Nutzungsvertrag“ genannt – zwischen Ihnen und dem Anbieter an.

Anbieter der RHEIN TAXI 212121-App – nachstehend kurz „App“ genannt – ist die RHEIN-TAXI Datenfunkzentrale 212121 GmbH mit Sitz in Düsseldorf – nachstehend „RHEIN TAXI“ genannt. Die nachstehenden Nutzungsbedingungen werden kurz „App-AGB“ genannt.

§1 Gegenstand der App-AGB; zusätzliche Bedingungen für das In-App-Payment

(1)      Diese App-AGB regeln die Nutzung der App im Rahmen der Taxisuche und -vermittlung. Die App-AGB gelten verbindlich für jede Nutzung der App durch Sie.

(2)      Für die bargeldlose Bezahlung von Taxifahrten mittels der Ihnen hierfür gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Funktionen (In-App-Payment) gelten zusätzliche Nutzungsbedingungen, die Sie hier abrufen können.


§2 Registrierung und Anmeldung; Verantwortung für die Zugangsdaten

(1)      Die vollständige Nutzung der App erfordert die Angabe personalisierter Informationen durch Sie. Ihre Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen und korrekt sein. Manche der Angaben sind erforderlich, damit RHEIN TAXI Ihnen die Funktionen der App zur Nutzung zur Verfügung stellen kann (in der Regel Ihr Name und Ihre Telefonnummer, weiter gegebenenfalls Ihre E-Mail-Anschrift). Die Angabe weiterer Informationen durch Sie ist freiwillig. Soweit Sie in diesen Fällen Angaben machen, müssen diese jedoch ebenfalls wahrheitsgemäß erfolgen und korrekt sein. Soweit Sie keine Angaben machen, können Sie gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen der App nutzen.

(2)      Soweit Sie erforderliche Angaben machen oder solche bereits gemachten Angaben ändern, erhalten Sie zur Verifizierung Ihrer Angaben gegebenenfalls eine Kurznachricht (SMS) mit einem Verifizierungs-Code. Bitte geben Sie in diesem Fall den erhaltenen Code an der hierfür vorgesehenen Stelle der App ein. Erst hiernach werden Ihre Angaben wirksam übernommen.


§3 Nutzung der App; Funktionsumfang; Personenbeförderung

(1)      Für die Nutzung der App benötigen Sie ein funktionsfähiges Smartphone mit aktuellem Betriebssystem und GPS-Funktionalität. RHEIN TAXI unterstützt die Betriebssysteme iOS und Android.

(2)      RHEIN TAXI stellt die App mit denjenigen Funktionen bereit, wie sie in der jeweils aktuellen Version der App gerade verfügbar sind. Ein Anspruch auf die Bereitstellung oder Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nicht. RHEIN TAXI ist insbesondere berechtigt, vorhandene Funktionen zu ändern, neue Funktionen zur Nutzung bereit zu stellen und bisherige Funktionen vorübergehend oder dauerhaft aus dem Funktionenangebot herauszunehmen.

Ihre Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf die Inanspruchnahme der innerhalb der App jeweils verfügbaren Funktionen gemäß den Regelungen dieser App-AGB.

(3)      Mittels der in der App hierfür vorhandenen Funktionen können u. a. konkrete Anfragen zur Personen- oder Sachbeförderung an Personenbeförderungsunternehmen – nachstehend „Taxiunternehmer“ genannt – übermittelt werden. Die Auswahl des jeweiligen Taxiunternehmers erfolgt durch die hinter der App liegende technische Infrastruktur. Abhängig von dem Ort, an dem Sie die Beförderungsanfrage tätigen, wird Ihre Anfrage gegebenenfalls zunächst an eine lokal ansässige Taxizentrale und von dort an einen geeigneten Taxiunternehmer weitergeleitet.

Bitte beachten Sie: Der Beförderungsvertrag kommt in jedem Fall außerhalb der App und allein zwischen dem jeweiligen Taxiunternehmer und dem Fahrgast bzw. den Fahrgästen zustande. In keinem Fall wird RHEIN TAXI Vertragspartner des Beförderungsvertrags. Die vorliegenden App-AGB finden auf den Beförderungsvertrag keine Anwendung, sondern regeln allein die Nutzung der App durch Sie.

Die Abrechnung der Fahrt erfolgt demgemäß ausschließlich zwischen dem Taxiunternehmer und dem Fahrgast bzw. den Fahrgästen, soweit Sie nicht das in der App gegebenenfalls verfügbare In-App-Payment verwenden.

(4)      RHEIN TAXI schuldet kein Zustandekommen eines Beförderungsvertrags zwischen dem Taxiunternehmer und dem Fahrgast bzw. den Fahrgästen und übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die Durchführung einer Personenbeförderung.


§4 Einschränkung der Nutzung; Sperrung

(1)      Jede missbräuchliche Verwendung der App ist Ihnen untersagt. Missbräuchlich sind  insbesondere

(i)    das Auslösen einer Anfrage zur Personen- oder Sachbeförderung ohne tatsächlichen Beförderungswunsch sowie

(ii)    jede übermäßige Beanspruchung der App oder der dahinterliegenden technischen Infrastruktur durch Sie.

(2)      RHEIN TAXI darf Ihren Zugang zu der App vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn und soweit konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Im Fall einer vorübergehenden Sperrung wird Ihr Zugang durch RHEIN TAXI nach Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes wieder entsperrt.

Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird RHEIN TAXI Ihre berechtigten Interessen angemessen berücksichtigen. Im Fall einer berechtigten Sperrung erlischt Ihre Nutzungserlaubnis unmittelbar.


§5 Verfügbarkeit der App

(1)      Einige Funktionen der App erfordern Datenübertragungen über das öffentliche Internet zwischen der App und der dahinterliegenden Infrastruktur. Daher besteht Ihr Anspruch auf die Nutzbarkeit der App – nachfolgend „Verfügbarkeit“ genannt – nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten von RHEIN TAXI und innerhalb der Maßgaben der vorliegenden App-AGB.

(2)      RHEIN TAXI bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der App. Eine durchgehende Verfügbarkeit der App wird jedoch nicht geschuldet. Insbesondere können sich durch technische Störungen (z. B. Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Einschränkungen in der Verfügbarkeit der App ergeben.

(3)      RHEIN TAXI kann von Zeit zu Zeit Wartungsarbeiten an der relevanten technischen Infrastruktur (z. B. Webserver) durchführen. Auch während dieser Zeiten kann es zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit der App oder auch zu einer vollständigen Nichtverfügbarkeit kommen.


§6
Kosten und Preise

(1)      Die Nutzung der App ist entgeltfrei, soweit nicht einzelne Funktionen der App ausdrücklich als entgeltpflichtig bezeichnet werden.

(2)      Die Abrechnung der Fahrt erfolgt ausschließlich zwischen dem Taxiunternehmer und dem Fahrgast bzw. den Fahrgästen, soweit Sie nicht das in der App gegebenenfalls verfügbare In-App-Payment verwenden. Eine Pflicht zur Verwendung des In-App-Payments besteht nicht.

(3)      Bei bargeldloser Zahlung kann es zu einem tarifbedingten Zuschlag kommen. Die Art und Höhe ergibt sich aus den jeweils geltenden lokalen Taxitarifen.


§7
Haftung und Haftungsbeschränkungen

(1)      Sollte Ihnen durch die Nutzung der unentgeltlich zur Nutzung bereit gestellten Funktionen der App ein Schaden entstehen, so haftet RHEIN TAXI nur, soweit Ihr Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung dieser Funktionen entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit von RHEIN TAXI bzw. deren gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder einfacher Erfüllungsgehilfen.

(2)      Im Rahmen der Nutzung entgeltpflichtiger Funktionen durch Sie haftet RHEIN TAXI ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

(i)    Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch RHEIN TAXI bzw. durch deren gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden, haftet RHEIN TAXI unbeschränkt.

(ii)    Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung Sie vertrauen durften und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des vorliegenden App-Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von RHEIN TAXI beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Leistungsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(iii)   In den Fällen einer Haftung von RHEIN TAXI nach dem vorstehenden Absatz (ii) haftet RHEIN TAXI weiter pro Schadensfall begrenzt auf einen Betrag in Höhe des von Ihnen für die betreffende Fahrt an den Taxiunternehmer etwaig entrichteten Fahrpreises.

(3)      RHEIN TAXI haftet nicht dafür, dass die übermittelten Informationen (z.B. Ihr Standort oder die Beförderungsanfrage) stets vollständig und korrekt sind und übermittelt werden.

(4)      Die gesetzliche Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.


§8
Datenschutz

(1)      Zu dem Qualitätsanspruch von RHEIN TAXI gehört es, verantwortungsbewusst mit den personenbezogenen Daten der Nutzer umzugehen und diese Daten bestmöglich zu schützen.

Die sich im Rahmen der Nutzung der App durch Sie ergebenden personenbezogenen Daten werden durch RHEIN TAXI nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich oder durch datenschutzgesetzliche Regelungen angeordnet bzw. erlaubt ist. RHEIN TAXI behandelt die personenbezogenen Daten vertraulich und im Einklang mit den einschlägigen datenschutzgesetzlichen Regelungen.

(2)      Hierüber hinaus verwendet RHEIN TAXI personenbezogene Daten nur, soweit die betreffenden Nutzer ausdrücklich eingewilligt haben. Eine etwaige Einwilligung kann von den betreffenden Nutzern jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(3)      Weitere Informationen zu dem Umgang von RHEIN TAXI mit personenbezogenen Daten finden sich in den Informationen zum Datenschutz.


§9 Kündigung und Beendigung des App-Nutzungsvertrags

(1)      Der vorliegende App-Nutzungsvertrag kann durch jede Partei jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(2)      Eine Kündigung durch Sie kann beispielsweise erfolgen durch die Einstellung der App-Nutzung oder Deinstallation der App von Ihrem Smartphone. Eine Kündigung durch RHEIN TAXI kann beispielsweise erfolgen durch die Sperrung des Zugangs zu der App.


§10 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1)      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).

(2)      Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf, falls der Kunde Kaufmann ist.