Serienfahrten mit ärztlicher Verordnung
Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert?
Sie haben vom Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung bekommen?
Diese Verordnung muss wie folgt aussehen:
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Vollständige Daten des Versicherten oben links
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Beim Grund der Beförderung ist das Kreuz unter Punkt d) gesetzt. Das heißt, es handelt
sich um eine hochfrequente Behandlung (Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie)
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Die Behandlungsdauer ist eingetragen
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Die Behandlungsstätte ist eingetragen
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Bei der Art der Beförderung ist das Kreuz bei Taxi/ Mietwagen gesetzt
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Die Verordnung ist vom Arzt unterschrieben
Wenn alle diese Punkte erfüllt sind, müssen Sie mit der Verordnung zu Ihrer Krankenkasse
gehen und um Genehmigung dieser Verordnung bitten. Sie bekommen die Genehmigung der
Krankenkasse immer schriftlich.
Ausgenommen sind Verordnungen über Einzel- und Serienfahrten der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaften.
Bitte denken Sie daran, dass jede weitere oder neue Verordnung immer erneut von der
Krankenkasse genehmigt werden muss.
Sie haben nun die Genehmigung der Krankenkasse vorliegen?
Bitte senden Sie uns vorab per Post die vorgenannten Unterlagen zu, oder aber geben diese persönlich bei uns während der Bürozeiten ab.
Geben Sie bitte eine Telefonnummer unter der wir Sie für Rückfragen erreichen
können an. Nach der Bearbeitung erhalten Sie von uns eine 5stellige Kundennummer.
Wir bitten Sie, für den Fall der Fälle, eine Kostenübernahmeerklärung auszufüllen.
Das Formular finden Sie >HIER<
Anschließend senden Sie uns bitte per Post alle Originalunterlagen zu.
Keine Kopien! Wir können mit den Krankenkassen nur mit Originalunterlagen abrechnen.
✉️ An:
Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 212121 GmbH
Königsberger Straße 100
Gebäude A02
40231 Düsseldorf
Mit der Kundennummer die Sie von uns erhalten haben, können Sie unter der Telefonnummer
0211/212121 ein Taxi bestellen. Bitte nennen Sie unseren Mitarbeitern unbedingt Ihre
Kundennummer, damit der Fahrer zusammen mit dem Auftrag alle relevanten Daten erhält.
Ihre Abholadressen sind bei uns hinterlegt und unsere Mitarbeiter stimmen mit Ihnen die Adressen bei der
Auftragsannahme ab. Sie können direkt bestellen oder vorbestellen.
Sollten Sie Zuzahlungspflichtig sein, leisten Sie bitte beim Fahrer Ihre Zuzahlung. Die Zuzahlung liegt je nach Höhe des Fahrpreises zwischen 5,- und 10,- Euro.
Sollten Sie einen Befreiungsausweis haben, informieren Sie uns hierüber und senden Sie uns bitte eine Kopie zu.
Ihre Ansprechpartner bei Rhein-Taxi 212121 sind:
Frau Seefeldt ☎️ 0211/ 2100-130 Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr 📧 kundenservice@rhein-taxi.de
Frau Endres ☎️ 0211/ 2100-135 Mo-Fr 09.00-14.30 Uhr 📧 endres@rhein-taxi.de
Frau Wiegert ☎️ 0211/ 2100-133 Di-Fr 09.00-16.00 Uhr 📧 wiegert@rhein-taxi.de
Wir beraten Sie gerne!
🚫 Die folgenden Fahrten müssen direkt bei unseren Chauffeur(inn)en bezahlt werden:
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Fahrten mit Einmal-Verordnung für Hin- und/oder Rückfahrt: Genehmigungsfrei Punkt C
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Private Krankenversicherung
Bitte lassen Sie sich von unseren Chauffeur(inn)en eine vollständig ausgefüllte Quittung geben. Diese können Sie dann selbst zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse nutzen.
Fahrten im Rollstuhl sitzend, mit notwendigen Tragestuhl oder liegend, können wir leider nicht
durchführen.
Sie erreichen unser Callcenter für alle Rhein-Taxi Bestellungen, Änderungen oder
Stornierungen rund um die Uhr (24/7) unter der Telefonnummer (0211) 21 21 21